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Fremdsprachen

Die Allgemeine Hochschulreife kann man nur über den Nachweis einer zweiten Fremdsprache erwerben.

Anerkannte Fremdsprachen hierfür sind Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch.

Fremdsprachenunterricht an der FOS Haar

Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife bietet die FOS Haar derzeit in den Jahrgangsstufen 12 und 13 Unterricht in folgenden Fächern an.

Französisch

Spanisch

Italienisch

Französisch

Spanisch

Italienisch

¡Buenos días! Buongiorno! Bonjour!

Alle Sprachen können ab der 12. Jahrgangsstufe als 4-stündiges Wahlpflichtfach als Anfängerkurse belegt werden – es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Wer die Sprache in der 13. Jahrgangsstufe mit mindestens 4 Notenpunkten abschließt, kann so das für das Allgemeine Abitur erforderliche B1-Niveau erwerben – eine gesonderte Abiturprüfung findet nicht statt.

Die Fortgeführten Wahlpflichtfächer (derzeit konnte dies nur für Französisch eingerichtet werden) können 2-stündig entweder in der 12. oder der 13. Jahrgangsstufe belegt werden. Hierfür ist ein bereits vorhandenes B1-Niveau Voraussetzung, welches durch entsprechende Zeugnisse nachgewiesen werden muss.

 

Der Unterricht in der 2. Fremdsprache will 4 wesentliche sprachliche Kompetenzen vermitteln:

  • Hören: Wir hören authentische Sprechsituationen, Songs, sehen Videos, …
  • Lesen: Wir lesen zunehmend komplexere Sach- und literarische Texte, z.B. Auszüge aus Zeitungsartikeln, Ausschnitte aus Kurzgeschichten oder Romanen, …
  • Sprechen: Wir üben das Sprechen in der Fremdsprache anhand von Spielen, Tandemübungen, gemeinsamen Projekten, etc.
  • Schreiben: Wir verfassen Dialoge, Emails, Bewerbungen, …

Falls Sie sich für eine der genannten Sprachen interessieren, können Sie sich gerne von allen Lehrkräften der 2. Fremdsprache dahingehend beraten lassen.

Wir freuen uns auf Sie!

¡Hasta pronto! A presto! A bientôt!

Ergänzungsprüfung

Schüler, die eine der oben genannten Fremdsprachen in ausreichendem Maße beherrschen, bisher aber noch über keinen Nachweis verfügen, können am Ende der 13. Klasse eine Ergänzungsprüfung ablegen.