Skip to main content

Eintrittsvoraussetzungen


Die Aufnahme in die Fachoberschule wird durch die Schulordnung der Fach- und Berufsoberschulen (FOBOSO) in § 5 und § 7 geregelt.

Die Zulassung zur Fachoberschule setzt entweder

  • einen Mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
  • eine Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
  • den erfolgreichen Besuch der Vorklasse der Fachoberschule 

voraus. Sollte in einem der oben genannten Fächer keine Note vorliegen, so wird eine Eignungsungsprüfung in den Fächern Deusch, Englisch und Mathematik durchgeführt.

Um geeigneten Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Schulabschluss des M-Zweiges der Mittelschulen und der Wirtschaftsschulen den Übergang an unsere Schule zu erleichtern, wird an unserer Schule eine Vorklasse FOS angeboten. Der Nachweis der Eignung kann über den Notendurchschnitt oder über ein pädagogisches Gutachten erfolgen.

Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres dauert. 


Weitere Informationen: