Halbjahreszeugnis/Notenstandsbericht des aktuellen Schuljahres nach Erhalt im Originalund Kopie (kann auch nachgereicht werden) ODER
Zeugnis des mittleren Schulabschlusses im Originial und Kopie (sofern bereits erreicht)
WICHTIG: Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass im Rahmen der Anmeldung gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FOBOSO Originalzeugnisse vorzulegen und von der Schule einzubehalten sind.
Ziel ist es Doppelanmeldungen an mehreren Beruflichen Oberschulen zu vermeiden.