Die wichtigsten Informationen zu Corona auf einen Blick
Umgang mit Infektionsfällen (gemäß KMS vom 13.04.2022)
Isolation von infizierten Personen
Durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest positiv getestete Personen müssen sich weiterhin unverzüglich nach der Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.
Neu ist, dass die Dauer der Isolation verkürzt bzw. vereinheitlicht wurde:
- Eine positiv getestete Person ist grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die positive Testung bekannt wurde.
- Die Isolation endet dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
- Liegt an Tag fünf der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
- Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
- Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.
Das StMGP empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation, dies gilt auch für betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen. Es besteht jedoch keine rechtliche Grundlage, Betroffenen das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich vorzugeben oder den Schulbesuch davon abhängig zu machen.
Eltern & SchülerInnen
- Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 27.04.2022)
- Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 27.04.22)
Viele weitere Informationen finden Sie in der Infothek und erhalten Sie auf der Homepage des Kulstusministeriums, u. a. unter:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#allgemeines-unterrichtsbetrieb.